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Unsere AGB
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für gewerbliche
Kunden
(Gültig ab 26.10.2004)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur
gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1
BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es
sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise gelten ausschließlich Fracht und
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger
Höhe. Versandkosten werden pauschal zu 4 Euro berechnet, ab
100 EUR Bestellwert entfallen diese.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das
angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb
von 30 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in
Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter
Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3
Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben
vorbehalten.
§ 3 Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf
den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers
wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 5 Gefahrübergang bei
Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit
der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des
Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller
über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung
der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten
trägt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle
zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets
ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich
vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf
ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn
der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die
Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in
Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der
Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir
werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
§ 7 Gewährleistung und
Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass
dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich
Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben,
so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel
unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen,
andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten
nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem
Besteller. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz
gemäß § 479 Absatz 1 BGB
(Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend
vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere
Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen
Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
fristgerechter Mängelrüge Ersatzware liefern. Es ist
uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener
Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Besteller – unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche – vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz
für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht
verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit (Farb- und
geringe Formabweichungen) die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns
gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die
Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns
bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine
über die gesetzlich zwingenden
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat. Für den Umfang des
Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt
ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten
Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle
der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit
der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von
§ 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass
der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte
Eigenschaft hat und dass der Verkäufer
verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens
einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers
ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Rückgaberecht
(1) Ware die 3 Monate nach Lieferung noch nicht verkauft ist und die
der Besteller nicht mehr verkaufen möchte, kann an uns
zurückgeben werden. Der Besteller hat uns von seinem
Rückgabewunsch vor Rücksendung der Ware in Kenntnis
zu setzen. Die Kosten der Rücksendung und die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware trägt der Besteller. Der Warenwert
abzüglich gewährter Mengenrabatte und Skonti wird
innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der zurückgesandten
Ware erstattet.
(2) Ausgeschlossen von diesem Rückgaberecht ist Ware, die
nicht mehr in dem Zustand ist, wie sie dem Besteller geliefert wurde.
Insbesondere darf weder die Verpackung noch die Ware selbst
beschädigt oder verschmutzt sein oder in anderer Weise ihre
wesentlichen Eigenschaften ganz oder teilweise
eingebüßt haben.
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
München.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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